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TLF 4000 - Florian Freiamt 24

 

TLF4000

Tanklöschfahrzeug mit 5500 Liter Wasser und 500 Liter Schaummittel

Int TLF4000 1

Funkrufname Florian Freiamt 24 

 

  • Hersteller/ Typ        MAN 18/340
  • Baujahr                   2018
  • Motorleistung PS    340
  • Gewicht                  18 T
  • Besatzung              0/3/3 - Maschinist und Wassertrupp

 

Im Einsatz dient das Fahrzeug vornehmlich zur Wasserversorgung und Brandbekämpfung. Auch kleiner technische Hilfeleistungen können abgearbeitet werden.
Über die Gemeindegrenze hinaus kann das Fahrzeug bei größerem Wasserbedarf, Einsatz von Schaummittel und anderen Lagen eingesetzt werden.
 
In das Fahrzeug rückt in Kombination mit dem MTW aus, das zusätzliches Personal stellt.
 
Die Feuerwehrtechnische Ausstattung ist auf eine Gruppe ausgelegt. So befinden sich neben größeren Mengen C-Schlauch in vier Tragekörben, einem Schlauchpaket, auch 14 B-Schläuche an Bord. Daneben sind 6 Pressluftatmer mit leichteren Carbonatemluftflaschen, eine Atemschutznotfalltasche für den Rettungstrupp, ein Wasserlüfter, Stromerzeuger mit 12 KVA und anderes vorhanden.
Ein mobiler Wasserbehälter für 5.000 Liter Wasser ergänzt die Beladung für überörtliche Einsätze und Einsätze mit Notwendigkeit eines Pendelverkehrs. Mit diesem kann ein Zwischenspeicher für Löschwasser eingerichtet werden.
 
Das Fahrzeug führt 5.500 Liter Löschwasser und 500 Liter Schaummittel und u.a. einen formstabilen Schnellangriff  mit 50 Meter mit sich. Die Wasserabgabe erfolgt über eine im Heck festeingebaute Feuerlösch- Kreiselpumpe die bei Maximalbetrieb bis zu 3.400 Liter Wasser pro Minuten fördern kann.
 
Auf dem Dach befindet sich ein Schaum-Wasserwerfer der bei vollem betrieb 2.400 Liter Wasser pro Minute, auch gemischt mit Schaum, bis zu 74 Meter weit werfen kann. Bei vollem Einsatz leert der Schaum-Wasserwerfer den Tank in rund 2 Minuten.
 
Das Titelbild ist Vorläufig und wird sobald das Fahrzeug seine Designbeklebung hat ergänzt.
 Int TLF4000 beif
Int TLF4000 Fahr
Int TLF4000 Heck
Int Werfer
 

Schlagzeilen

Rauchwarnmelderpflicht auch in Baden-Württemberg

Rauchwarnmelder retten leben! Im Juli 2013 ist nun auch in Baden-Württemberg eine Rauchwarnmeldepflicht in der Landesbauordnung im Wohnbereich verankert worden. Für neu errichtete Wohngebäude gilt die Regelung ab sofort. Für Bestandsbauten gilt eine Frist zur Nachrüstung bis Ende 2014.

 

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