Freiwillige Feuerwehr Freiamt

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Einsatzalarmierung

 

Wird z.B. ein Wohnungsbrand gemeldet, so alarmiert der Disponent der Rettungsleitstelle bereits während des Telefonats die zuständige Feuerwehr und den Rettungsdienst. Dies kann zu jeder Tag- und Nachtzeit geschehen, da wir uns jeden Tag im Jahr an 24 Stunden im "Dienst" befinden. Die Freiwillige Feuerwehr Freiamt  wird über eine sogenannte "Stille Alarmierung" alarmiert. "Stille Alarmierung" bedeutet, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr über persönliche Funkmeldeempfänger zum Einsatz gerufen werden. Zur Alarmierung trägt jeder, der sich im aktiven Feuerwehrdienst befindet, einen Funkmeldeempfänger bei sich, der bei einer Alarmierung akustisch/optisch oder auch durch Vibration einen Einsatz meldet. Nach einem Alarmton folgt eine Einsatzdurchsage des Leistellendisponenten, durch die einige wichtige Einsatzstichworte bekannt gegeben werden. Sofort nach dem der Alarm die Einsatzkräfte erreicht hat, machen diese sich unverzüglich auf den Weg zum Feuerwehrgerätehaus oder zur Einsatzstelle - egal ob vom Büro, der Werkstatt oder aus der Wohnung, ob Weihnachten oder Ostern, Nachtruhe oder Urlaub.
Im Feuerwehrgerätehaus eingetroffen setzt sich ein Feuerwehrmann über Funk mit der Rettungsleitstelle in Verbindung, um möglichst viele Informationen über den Notruf zu erhalten.
Danach werden je nach Einsatzstichwort (z.B. Verkehrsunfall, Zimmerbrand, Gebäudebrand usw...) die Fahrzeuge in einer festgelegten Reihenfolge besetzt und, z.B. bei einem Brandeinsatz, bereits während der Anfahrt Atemschutzgeräte angelegt, um sofort nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle eine Menschenrettung oder Brandbekämpfung durchzuführen.
Die Zeitspanne zwischen der Alarmierung der Einsatzkräfte und dem Ausrücken des ersten Fahrzeugs liegt bei ungefähr drei Minuten.

 

Wichtig zu wissen ist hier, dass einem mit Blaulicht und Martinshorn fahrenden Fahrzeug entsprechend dem Wegerecht Platz gemacht werden muss. Problematisch sind aber vor allem parkende Fahrzeuge an engen Straßen, Feuerwehrzufahrten und vor oder auf Hydranten. Achten Sie also darauf, dass genügend Platz für breite Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge bleibt und beachten Sie Parkverbote.

Wenn Sie bemerken sollten das jemand aus z.B Unachtsamkeit oder Gedankenlosigkeit sein Fahrzeug im Parkverbot abgestellt hat ist es auch sinnvoll die betreffende Person auf das Parkverbot und die mögliche Behinderung eines Einsatzes hinzuweisen, insbesondere wenn Ihnen diese Person persönlich bekannt ist. Damit können auch Sie selbst mithelfen um eine schnelle und unbehinderte Hilfeleistung durch Feuerwehr und Rettungsdienst sicherzustellen


NICHT VERGESSEN: NOTRUF 112