Rauchwarnmelderpflicht auch in Baden-Württemberg
- Details
- Geschrieben von: admin315
- Zugriffe: 190999
Rauchwarnmelder retten leben! Im Juli 2013 ist nun auch in Baden-Württemberg eine Rauchwarnmeldepflicht in der Landesbauordnung im Wohnbereich verankert worden. Für neu errichtete Wohngebäude gilt die Regelung ab sofort. Für Bestandsbauten gilt eine Frist zur Nachrüstung bis Ende 2014.