Weitere wichtige Hinweise zum Feuerlöscher
Bei der Benutzung eines Feuerlöschers ist auf die richtige Auswahl des Gerätes zu achten. Hier hilft eine fachliche Beratung durch z.B. Feuerwehr oder durch einen qualifizierten Brandschutztechniker. Die Beratung ist in der Regel Kostenfrei, über den Brandschutztechniker ist auch der Erwerb und die zukünftige Wartung am besten sicher gestellt.
Fragen Sie Ihre Feuerwehr, die meisten haben hier gute Beziehungen zu diesen Brandschutztechnikern.
Hierbei sind die zugeordneten Brandklassen von Bedeutung.
Unterschieden wird in
Brandklasse A / B
steht für Brände von festen, glutbildenden Soffen
Brandklasse A/ B / C
steht für Brände von Füssigkeiten ( Dämpfe) oder flüssig werdenden Stoffen
Brandklasse D
steht für Brände von Metallen
Brandklasse F
steht für Brände von Speisefett und Speiseöl
Auch diese Feuerlöscher haben eine begrenzte Nutzungsdauer, unterschieden wird hierbei
Pulver-, Wasser-, Schaumdauerdrucklöscher
20 Jahre
Pulver-, Wasser-, Schaumaufladelöscher
25 Jahre
Kohlendioxidlöscher
25 Jahre
Gemäß § 12 Abs. 3, 5 BetrSichV und §§ 15, 17 BetrSichvV ist der Sachkundige bzw. die befähigte Person damit nicht nur berechtigt, die Prüfplakette zu verweigern, sondern im Falle einer Überschreitung der Lebensdauer sogar verpflichtet die Verweigerung auszusprechen.
Feuerlöscher müssen spätestens alle 24 Monate durch einen Sachkundigen gewartet und instand gehalten werden.