Aufgaben der Feuerwehr
Vorwort.
In diesem Abschnitt soll den interessierten Bürgern einen Einblick in das Feuerwehrwesen, in bzw. aus rechtlicher Sicht, geben werden. Was nun aber nicht bedeutet, dass man hier auf Paragraphen reiten möchte!!
Denn der Wandel der Zeit, hat ja auch schließlich in der Feuerwehr statt gefunden. Dieses bringt somit auch vieles mit sich, von dem der „Ottonormalverbraucher" doch recht wenig mitbekommt.
Die Technik und somit auch die damit erforderliche Ausbildung ist hier ein sehr wesentlicher Bestandteil. Der weitere und damit doch etwas „heiklere Teil", ist die „Verrechtlichung", für alles und jeden gibt es Gebote- Verbote- Vorschriften- Gesetze usw. genau wie in unserem Alltag auch.
Die Anforderungen an uns, in der Ausbildung und im Einsatz sind in der heutigen Zeit sehr anspruchsvoll, auch auf Grund der ganzen „Vorgaben" die ihre Berechtigung haben.
Zumal in der heutigen Zeit das Anspruchsdenken von jedem Einzelnen sehr gewachsen ist.
Dadurch ergibt sich auch, dass jeder Bürger nicht nur Pflichten sondern auch Rechte hat und das in sehr großen Umfang.
Ein doch ein weit verbreiteter Irrtum den man in der Bevölkerung immer wieder hört ist,
die Feuerwehr als Verein anzusehen. Wenn man in diesen „Verein" eintritt, kann man ganz nach Lust und Laune seine Aktivität gestalten.
Falsch ! !
Die Bezeichnung Freiwillige Feuerwehr hat nur eines Freiwillig, den Eintritt,
Dienst ist aber Pflicht !
Die Feuerwehr gehört zu den so genannte BOS das heißt, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
Denn wer Sach- und Fachgerechte Hilfe erbringen möchte, kommt nicht umher sich nur einmal Ausbilden zu lassen und ab und zu einen Dienst zu besuchen. Nein hierzu ist eine geregelte Aus- und Weiterbildung steht's erforderlich. Wir Retten Löschen und Bergen, hiermit handelt es um Menschen Tiere und Sachwerte die man nicht einfach mit Geld ersetzten kann. Man darf aber auch eines nicht vergessen, unsere Arbeit findet immer dann statt, wenn mindestens eine Gefahr vorliegt. Somit hat jeder Feuerwehrmann bzw. Frau mindestens immer eine Gefahr zu bewältigen. Und wer sich nun in Gefahr begibt, muß sehr gut darauf vorbereitet sein.
Das Feuerwehrrecht ist Ländersache, jedes Bundesland hat sein eigenes Feuerwehrgesetz. Zusätzlich gibt es noch eine Satzung in jeder Feuerwehr, mit dieser können zum Feuerwehrgesetz noch weitere Bestimmungen zu der einzelnen Feuerwehr ganz speziell getroffen werden.
Hinweis zum Feuerwehrgesetz, dieses ist in der Regel für jedermann über das Internet zugänglich. Für Baden- Württemberg über die Landesfeuerwehrschule in Bruchsal
http://www.lfs-bw.de/, ein Besuch auf dieser Seite lohnt sich immer!
Das Feuerwehrgesetz Baden- Württemberg hier nur in Kurzform, einzelne Paragraphen werden gemäß Auszug wieder gegeben.
in der Fassung vom 02. März 2010 (GBI. S. 333)